Die wichtigsten Fakten 2025
10 kg Fischfilet
Pro Person erlaubt (entspricht ca. 20 kg Fisch)
Pro Person erlaubt (entspricht ca. 20 kg Fisch)
Plus 1 Trophäenfisch
Maximal 20 kg, zusätzlich zur Filetquote
Maximal 20 kg, zusätzlich zur Filetquote
Kinder unter 16
Haben eigene vollständige Quote
Haben eigene vollständige Quote
Online-Registrierung
Pflicht ab 5 kg Ausfuhr bei toll.no
Pflicht ab 5 kg Ausfuhr bei toll.no
Detaillierte Ausfuhrbestimmungen
Grundregel für Sportangler
Als Sportangler dürfen Sie Fisch und Fischprodukte ausführen, die Sie selbst gefangen haben. Die Ausfuhr ist auf folgende Mengen begrenzt:
- 10 kg Fischfilet oder Fischprodukte (dies entspricht etwa 20 kg Rundfisch)
- PLUS einen ganzen Trophäenfisch bis maximal 20 kg (ausgenommen oder mit Innereien)
- Die Quote gilt pro Person und Ausreise aus Norwegen
- Der Fisch muss während des Aufenthalts in Norwegen selbst gefangen worden sein
Wichtige Einschränkungen
- Die Ausfuhr ist nur für den privaten Verzehr gestattet
- Gewerbliche Nutzung oder Verkauf ist streng verboten
- Bei organisiertem Angeln durch registrierte Fischereibetriebe gelten eventuell andere Regeln
- Süßwasserfische unterliegen gesonderten Bestimmungen
Online-Registrierung bei toll.no
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Wann ist eine Registrierung erforderlich?
Eine Registrierung ist verpflichtend, wenn Sie mehr als 5 kg Fisch oder Fischprodukte ausführen möchten. Die Registrierung muss VOR der Ausreise erfolgen.
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Registrierung durchführen
Besuchen Sie die offizielle Website: www.toll.no
- Wählen Sie "English" oder nutzen Sie einen Übersetzer
- Suchen Sie nach "Fish export" oder "Fiskeutførsel"
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus
- Speichern oder drucken Sie die Bestätigung
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Benötigte Angaben
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Reisedaten (Ausreisedatum und -ort)
- Art und Menge des Fisches
- Fanggebiet und -zeitraum
- Bei organisiertem Angeln: Name des Fischereibetriebs
Praktische Tipps für die Ausfuhr
Kühlung & Transport
- Verwenden Sie Kühlboxen mit ausreichend Eis
- Gefrorene Wasserflaschen als Kühlakkus sind praktisch
- Vakuumverpackung erhöht die Haltbarkeit
- Beschriften Sie Packungen mit Datum und Fischart
- Styroporboxen sind bei beiden Fähranbietern erhältlich
Verpackung & Dokumentation
- Führen Sie die Registrierungsbestätigung mit
- Bewahren Sie Belege für gekauften Fisch auf
- Trennen Sie eigenen Fang von gekauftem Fisch
- Nutzen Sie wasserdichte, auslaufsichere Behälter
- Planen Sie genug Platz im Fahrzeug ein
Tipp für Familien
Kinder unter 16 Jahren haben ihre eigene volle Quote! Eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) kann somit bis zu 40 kg Fischfilet plus 4 Trophäenfische ausführen.
Besondere Bestimmungen für Fischarten
Fischart | Besonderheit | Hinweis |
---|---|---|
Lachs & Meerforelle | Gesonderte Bestimmungen | Angelschein erforderlich, spezielle Schonzeiten beachten |
Königskrabbe | Nur aus bestimmten Gebieten | Östlich 26°E erlaubt, max. 10 kg oder 5 Stück |
Süßwasserfische | Eigene Regelungen | Je nach Region unterschiedlich, lokale Bestimmungen prüfen |
Geschützte Arten | Ausfuhrverbot | Aal, Dornhai, Heringshai - keine Mitnahme erlaubt |
Kontrollen und Konsequenzen
Was passiert bei Verstößen?
- Beschlagnahmung der gesamten Fischmenge
- Geldstrafen von mehreren tausend Euro möglich
- Strafverfahren bei gewerblichem Schmuggel
- Einreiseverbot nach Norwegen in schweren Fällen
Wo finden Kontrollen statt?
Kontrollen können erfolgen bei:
- Der Ausreise an Grenzübergängen
- Fährterminals in Hirtshals und Kristiansand
- Stichprobenartig während der Überfahrt
- Bei der Einreise nach Deutschland/EU