Fischausfuhr aus Norwegen

Zollbestimmungen, erlaubte Mengen & Registrierung für Angler

Die wichtigsten Fakten 2025

10 kg Fischfilet
Pro Person erlaubt (entspricht ca. 20 kg Fisch)
Plus 1 Trophäenfisch
Maximal 20 kg, zusätzlich zur Filetquote
Kinder unter 16
Haben eigene vollständige Quote
Online-Registrierung
Pflicht ab 5 kg Ausfuhr bei toll.no

Detaillierte Ausfuhrbestimmungen

Grundregel für Sportangler

Als Sportangler dürfen Sie Fisch und Fischprodukte ausführen, die Sie selbst gefangen haben. Die Ausfuhr ist auf folgende Mengen begrenzt:

  • 10 kg Fischfilet oder Fischprodukte (dies entspricht etwa 20 kg Rundfisch)
  • PLUS einen ganzen Trophäenfisch bis maximal 20 kg (ausgenommen oder mit Innereien)
  • Die Quote gilt pro Person und Ausreise aus Norwegen
  • Der Fisch muss während des Aufenthalts in Norwegen selbst gefangen worden sein

Wichtige Einschränkungen

  • Die Ausfuhr ist nur für den privaten Verzehr gestattet
  • Gewerbliche Nutzung oder Verkauf ist streng verboten
  • Bei organisiertem Angeln durch registrierte Fischereibetriebe gelten eventuell andere Regeln
  • Süßwasserfische unterliegen gesonderten Bestimmungen

Online-Registrierung bei toll.no

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Wann ist eine Registrierung erforderlich?

Eine Registrierung ist verpflichtend, wenn Sie mehr als 5 kg Fisch oder Fischprodukte ausführen möchten. Die Registrierung muss VOR der Ausreise erfolgen.

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Registrierung durchführen

Besuchen Sie die offizielle Website: www.toll.no

  • Wählen Sie "English" oder nutzen Sie einen Übersetzer
  • Suchen Sie nach "Fish export" oder "Fiskeutførsel"
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus
  • Speichern oder drucken Sie die Bestätigung
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Benötigte Angaben

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Reisedaten (Ausreisedatum und -ort)
  • Art und Menge des Fisches
  • Fanggebiet und -zeitraum
  • Bei organisiertem Angeln: Name des Fischereibetriebs

Praktische Tipps für die Ausfuhr

Kühlung & Transport

  • Verwenden Sie Kühlboxen mit ausreichend Eis
  • Gefrorene Wasserflaschen als Kühlakkus sind praktisch
  • Vakuumverpackung erhöht die Haltbarkeit
  • Beschriften Sie Packungen mit Datum und Fischart
  • Styroporboxen sind bei beiden Fähranbietern erhältlich

Verpackung & Dokumentation

  • Führen Sie die Registrierungsbestätigung mit
  • Bewahren Sie Belege für gekauften Fisch auf
  • Trennen Sie eigenen Fang von gekauftem Fisch
  • Nutzen Sie wasserdichte, auslaufsichere Behälter
  • Planen Sie genug Platz im Fahrzeug ein

Tipp für Familien

Kinder unter 16 Jahren haben ihre eigene volle Quote! Eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) kann somit bis zu 40 kg Fischfilet plus 4 Trophäenfische ausführen.

Besondere Bestimmungen für Fischarten

Fischart Besonderheit Hinweis
Lachs & Meerforelle Gesonderte Bestimmungen Angelschein erforderlich, spezielle Schonzeiten beachten
Königskrabbe Nur aus bestimmten Gebieten Östlich 26°E erlaubt, max. 10 kg oder 5 Stück
Süßwasserfische Eigene Regelungen Je nach Region unterschiedlich, lokale Bestimmungen prüfen
Geschützte Arten Ausfuhrverbot Aal, Dornhai, Heringshai - keine Mitnahme erlaubt

Kontrollen und Konsequenzen

Was passiert bei Verstößen?

  • Beschlagnahmung der gesamten Fischmenge
  • Geldstrafen von mehreren tausend Euro möglich
  • Strafverfahren bei gewerblichem Schmuggel
  • Einreiseverbot nach Norwegen in schweren Fällen

Wo finden Kontrollen statt?

Kontrollen können erfolgen bei:

  • Der Ausreise an Grenzübergängen
  • Fährterminals in Hirtshals und Kristiansand
  • Stichprobenartig während der Überfahrt
  • Bei der Einreise nach Deutschland/EU

Weitere hilfreiche Informationen

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Häufige Fragen

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